Jedes Land hat ein Recht auf Selbstverteidigung, wenn es angegriffen wird. Insofern sind Israel und die Ukraine im Recht, wenn sie sich gegen die Hamas bzw. Russland verteidigen. Kein Land aber hat ein Recht auf Kriegsverbrechen, wie sie Israel im Gazastreifen begeht. Denn die Brutalität, mit der die israelischen Streitkräfte dort vorgehen, sprengt den Rahmen der Selbstverteidigung bei weitem. Ich möchte hier nicht von Völkermord sprechen, wohl aber handelt es sich um Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wenn ein ganzer dicht besiedelter Landstrich als Racheakt für einen Terroranschlag in Schutt und Asche gelegt wird, einschließlich Schulen, Krankenhäusern und anderen sozialen Einrichtungen.
Insofern ist es berechtigt, wenn der Internationale Strafgerichtshof, wie heute geschehen, einen Haftbefehl nicht nur gegen Hamas-Chef Sinwar, sondern auch gegen Israels Premier Netanyahu verhängt. Diese Vorfälle müssen untersucht und die Führer beider Seiten zur Verantwortung gezogen werden. Insofern ist auch Kritik an der Politik der israelischen Regierung berechtigt und wichtig, sofern sie nicht in Antisemitismus umschlägt. Nicht alle Juden billigen die Politik der Regierung Netanyahu, selbst in Israel hat er viele Gegner, die ihre Missbilligung des Vorgehens der Regierung öffentlich kundtun. Sogar innerhalb des israelischen Kabinetts sind nicht alle Minister mit dem Vorgehen Netanyahus einverstanden.
Hier muss, wie ich schon vor drei Wochen geschrieben habe, ein Friedensplan her. Dazu muss die Hamas entwaffnet und der Gazastreifen der Zivilverwaltung durch die Palästinensische Autonomiebehörde unterstellt werden, während eine internationale Friedenstruppe mit UN-Mandat die Sicherheitsverantwortung übernimmt. Zugleich muss sich aber auch Israel aus den Palästinensergebieten zurückziehen. Weiterhin sind die Verantwortlichen beider Seiten vor Gericht zu stellen. Damit wären die Grundlagen für die Aushandlung einer Zwei-Staaten-Lösung gegeben.